§1 Angebot und Vertragsabschluß
Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung
a.) des schriftlichen Angebotes von „RBV Lück“ durch den Besteller
b.) der Vereinbarung durch den Besteller und „RBV Lück“ oder
c.) des schriftlichen Auftrages durch „RBV Lück“
§2 Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in dem Angebot / der Vereinbarung /dem Auftrag gemäß §1 maßgebend.
2. Die vereinbarte Leistung umfasst:
a) die Bereitstellung eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Busses
b) bei gesetzlicher Notwendigkeit den Einsatz von zusätzlichem Fahrpersonal
Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
a) die Erfüllung des Zweckes der Fahrt (wenn Busanmietung ohne weitere Leistung)
b) die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen
Personen
c) die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum
des Fahrzeuges zurücklassen
d) die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen
e) die Information über einschlägige Regelungen soweit insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen
§3 Preise und Bezahlung
a) Es gelten die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise.
b) Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung 10 Tage vor Beginn der Fahrt.
c) Kosten, die sich aus Beschädigungen oder der Beseitigung von Verunreinigung ergeben, trägt der Besteller.
§4 Kündigung durch den Besteller
Tritt der Besteller vor Fahrtantritt vom Vertrag zurück, pauschalisiert „RBV Lück“ Entschädigungsansprüche
wie folgt :
ab 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 25% vom vereinbarten Preis
ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% vom vereinbarten Preis
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80% vom vereinbarten Preis
danach 99% des vereinbarten Preises
§5 Einhaltung von Anschlüssen
Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Abfahrts- und/oder Ankunftszeit aufgrund von Verkehrsbe- hinderungen und technischen Ausfällen begründen keine Ersatzansprüche des Bestellers. „RBV Lück“ übernimmt aus diesem Grund auch keine Gewähr für das rechtzeitige Erreichen anderer Verkehrsmittel (z.B. Bahn, Schiff, Flugzeug).
§6 Haftung
1. „RBV Lück“ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die
ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
2. Für Schäden, die durch vom Besteller oder von seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden,
haftet der Besteller, wenn die Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm und/oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.
3. Für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden haftet der „RBV Lück“ nicht.
§7 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz des „RBV Lück“